In Ausnahmefällen sollten aber auch ausserhalb dieser Perimeter generelle Überzeitbewilligungen erteilt werden können, wenn die Rahmenbedingungen beim jeweiligen Standort (umliegende Wohnnutzung, Verkehrslage, Parkplatzsituation) es erlaubten, mittels Auflagen sicher zu stellen, dass ein für die Anwohner und die Behörden annehmbarer Betrieb gewährleistet werden könne. Dies zeigt, dass auch die Direktion Soziales und Sicherheit die Zulässigkeit der bisher gehandhabten restriktiven Praxis in Frage stellt und einzelne Perimeter ausserhalb der Zentralstrasse als für Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr als geeignet betrachtet und