Die Direktion schlug vor, dass Betriebe mit genereller Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr zwar grundsätzlich nur an der Zentralstrasse zwischen Zentralplatz und Güterstrasse sowie im Bözingenfeld angesiedelt werden sollten. In Ausnahmefällen sollten aber auch ausserhalb dieser Perimeter generelle Überzeitbewilligungen erteilt werden können, wenn die Rahmenbedingungen beim jeweiligen Standort (umliegende Wohnnutzung, Verkehrslage, Parkplatzsituation) es erlaubten, mittels Auflagen sicher zu stellen, dass ein für die Anwohner und die Behörden annehmbarer Betrieb gewährleistet werden könne.