Es sei angebracht, die heutige Bewilligungspraxis, die beispielsweise eine Bewilligungserteilung im Bözingenfeld ausschliesse, in Frage zu stellen. Die Direktion schlug vor, dass Betriebe mit genereller Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr zwar grundsätzlich nur an der Zentralstrasse zwischen Zentralplatz und Güterstrasse sowie im Bözingenfeld angesiedelt werden sollten.