Aussage aus der Bevölkerung vorliege, dass es weniger lärmig sei, wenn die Leute den Club individuell verlassen anstatt alle zusammen um 03:30 Uhr. Es gab somit keine Auswirkungen, die eindeutig gegen eine Verlängerung der Überzeitbewilligung bei einzelnen Lokalen sprachen. Die Direktion hielt zudem fest, es gebe berechtigte Zweifel, ob die bisherige Praxis einer richterlichen Überprüfung standhalten würde, die Direktion gehe davon aus, dass die Praxis nicht gesetzmässig sei. Es sei davon auszugehen, dass künftig viele weitere Gesuche um Erteilung einer generellen Überzeitbewilligung eingehen würden.