d) Daran ändern auch der im Jahr 2015 in Biel durchgeführte Versuchsbetrieb und dessen Ergebnisse nichts. Zum Einen erfolgte mit dem Versuch keine generelle Beurteilung, in welchen Bereichen der Stadt aus Sicht des Lärmschutzes, des Verkehrs, der Sicherheit etc. generelle Überzeitbewilligungen grundsätzlich möglich oder eher ausgeschlossen sind. Zum Anderen sprechen die Ergebnisse des Versuchs nicht generell gegen Überzeitbewilligungen bis 05:00 Uhr ausserhalb des Perimeters Zentralstrasse, im Gegenteil: