Solange eine planerische Festlegung nicht erfolgt ist, muss im Einzelfall anhand der konkreten Situation geprüft werden, ob eine Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr erteilt werden kann. Die von den Behörden in Biel angewandte Praxis, ohne nähere Prüfung der konkreten Situation und ohne planerische Festlegung Überzeitbewilligungen bis 05:00 Uhr einzig an der Zentralstrasse zwischen Zentralplatz und Güterstrasse zuzulassen, ist dagegen nicht verhältnismässig und verletzt das Gebot der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen.