Gebietsweise Regelungen, die verhältnismässig sind und das Gleichbehandlungsgebot nicht verletzten, müssten sinnvollerweise in einem planerischen Prozess evaluiert und festgelegt werden. Solange eine planerische Festlegung nicht erfolgt ist, muss im Einzelfall anhand der konkreten Situation geprüft werden, ob eine Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr erteilt werden kann.