Zudem sind im fraglichen Perimeter an der Zentralstrasse bereits vier Betriebe vorhanden und die räumlichen Möglichkeiten für neue Betriebe beschränkt. Dies führt faktisch dazu, dass ausser den genannten vier Betrieben an der Zentralstrasse kein anderer Gastgewerbebetrieb in der Stadt Biel eine generelle Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr erhalten kann, ausser er findet ausnahmsweise noch eine Räumlichkeit an der Zentralstrasse. Mit einer solchen Praxis benachteiligt die Bewilligungsbehörde somit andere Gastgewerbebetriebe in der Stadt Biel und verletzt damit den sich aus der Wirtschaftsfreiheit nach Art.