Dies insbesondere auch deswegen, weil sich in den letzten Jahren in der Stadt Biel Bereiche entwickelt haben, die wenig oder gar keine Wohnnutzung aufweisen und gute Verkehrsanbindungen haben, wie beispielsweise das Bözingenfeld mit der Tissot Arena. Mit der strikten Beschränkung der Erteilung von Überzeitbewilligungen bis 05:00 Uhr auf einen einzigen Strassenzug von 200 Metern Länge werden alle anderen Gastgewerbebetriebe in der Stadt Biel gänzlich von entsprechenden Überzeitbewilligungen ausgeschlossen. Zudem sind im fraglichen Perimeter an der Zentralstrasse bereits vier Betriebe vorhanden und die räumlichen Möglichkeiten für neue Betriebe beschränkt.