c) Etwas Anderes gilt in Bezug auf die in Biel nach der Revision des GGG vom 1. August 2008 eingeführte Praxis wonach einzig Betriebe in einem Teilbereich der Zentralstrasse Überzeitbewilligungen bis 05:00 Uhr erhalten. Der vom Regierungsstatthalteramt und der Stadt Biel definierte Perimeter umfasst einen Bereich der Zentralstrasse zwischen Zentralplatz und Güterstrasse, der nur knapp 200 Meter lang ist. Dort wurden vier, teilweise schon lange bestehenden Betrieben Überzeitbewilligungen bis 05:00 Uhr erteilt (E.________ heute H.________ Club, I.________ Bar, J.________ und K.________ Bar).