b) Die Praxis, Überzeitbewilligungen generell nur in den Nächten Donnerstag, Freitag und Samstag bis zu klar definierten Zeiten zu erteilen, entspricht der Praxis bzw. den Konzepten in anderen Städten und Regionen und ist nicht zu beanstanden. Diese Praxisfestlegung behandelt alle Betriebsinhaber gleich.