a) Gemäss der aktuellen Praxis des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne und den Stadtbehörden werden in der Stadt Biel Überzeitbewilligungen nur für Donnerstagnacht bis 02:00 Uhr sowie für die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis 03:00 Uhr erteilt. Eine generelle Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr wird nur für die Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag erteilt und zwar ausschliesslich an Betriebe an der Zentralstrasse im Abschnitt zwischen Zentralplatz und Güterstrasse.14