Neben den geschilderten Konzepten, die in erster Linie darauf abzielen, die Überzeitbewilligungen einheitlich auf bestimmte Nächte zu beschränken und die Öffnungszeiten einheitlich für alle Betriebe festzulegen, sind auch Regelungen denkbar, die Überzeitbewilligungen in einem gewissen Mass auch örtlich zu beschränken. So haben die Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Zonenvorschriften zu regeln, dass Lokale mit Überzeitbewilligungen nicht überall, sondern nur an besonders geeigneten Standorten möglich sind.12