Der Regierungsstatthalter von Thun hat aber eine einheitliche Praxis entwickelt. So erteilt er generelle Überzeitbewilligungen in der Innenstadt von Thun überwiegend am Wochenende, längstens bis 03.30 Uhr und unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. Angestrebt werden möglichst einheitliche Öffnungszeiten, um den Bar-Tourismus einzudämmen. In Zweifelsfällen wird zuerst ein Versuchsbetrieb bewilligt und erst anschliessend definitiv entschieden. Diese Praxis wurde bisher vom Verwaltungsgericht nicht beurteilt, aber von der BVE anerkannt.11