Im gleichen Jahr beurteilte es auch die damalige, im Jahr 1997 vom Regierungsstatthalter von Biel/Bienne für die Stadt Biel eingeführte Praxis, wonach generelle Überzeitbewilligungen grundsätzlich nur donnerstag bis 02:00 Uhr und freitags und samstags bis 03:30 Uhr erteilt wurden, als sinnvoll.9 Weiter stützte es 2010 ein Überzeitkonzept der Stadt Bern, wonach generelle Überzeitbewilligungen bis 05:00 Uhr grundsätzlich nur für die Wochenenden (Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag) erteilt werden.10 In der Stadt Thun gibt es kein eigentliches Überzeitkonzept. Der Regierungsstatthalter von Thun hat aber eine einheitliche Praxis entwickelt.