Es könne aus Gründen der Rechtsgleichheit und der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen sogar erwünscht sein, Gesuche um eine generelle Überzeitbewilligung nach einem generellen, klaren Konzept zu beurteilen, da die Auswirkungen einer ausschliesslich einzelfallbezogenen Bewilligungspraxis mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot nicht durchwegs zu befriedigenden Ergebnissen führen würden. Solche Konzepte seien vor allem in grösseren Städten oder Regionen sinnvoll, wo ein grosses Bedürfnis bestehe, Betriebe lange offen zu halten und die Öffnungszeiten flexibel zu gestalten.