Das Verwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass Konzepte, die dazu dienen sollen, die Erteilung von Überzeitbewilligungen nach generellen Kriterien zu beurteilen, sinnvoll sein können. Es könne aus Gründen der Rechtsgleichheit und der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen sogar erwünscht sein, Gesuche um eine generelle Überzeitbewilligung nach einem generellen, klaren Konzept zu beurteilen, da die Auswirkungen einer ausschliesslich einzelfallbezogenen Bewilligungspraxis mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot nicht durchwegs zu befriedigenden Ergebnissen führen würden.