Das Rechtsamt bat daraufhin die Stadt Biel und das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, alle massgebenden Unterlagen zu ihrer Bewilligungspraxis sowie zu dem durchgeführten Versuchsbetrieb einzureichen. Die Stadt Biel teilte mit Schreiben vom 10. September 2019 mit, die Grundlage der gängigen Praxis in der Stadt Biel bildeten ein Schreiben der Kantonspolizei und der Direktion Soziales und Sicherheit, und reichte entsprechende Dokumente ein (Merkblatt „Versuch verlängerte Öffnunsgzeiten“, Stellungnahme der Kantonspolizei zum Pilotversuch, Auswertung der Direktion Soziales und Sicherheit, Pressemitteilung des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne und der Sicherheitsdirektion).