3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt mit Stellungnahme vom 16. Juli 2019 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne, und verweist auf die Begründung seines Entscheids. Die Stadt Biel beantragt mit Stellungnahme vom 5. August 2019 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde und Bestätigung des Entscheids vom 4. Juni 2019. Sie verweist zur Begründung auf den angefochtenen Entscheid und ihren Amtsbericht vom 16. Mai 2019.