Eventualiter sei ihr während sechs Monaten eine probeweise Verlängerung der Öffnungszeiten am Freitag und Samstag bis 05:00 Uhr des Folgetages zu bewilligen. Die Beschwerdeführerin macht geltend, es bestehe das Bedürfnis eines Grossteils der Besucherinnen und Besucher ihres Betriebes nach Verlängerung der Öffnungszeiten. Die Bewilligungspraxis der Stadt Biel sei nicht mehr zeitgemäss. Mit Blick auf die Grösse der Stadt Biel erscheine eine örtliche Einschränkung des Bewilligungsperimeters für Überzeiten bis 05.00 Uhr auf eine einzige Strasse als relativ klein. Es gebe an der Zentralstrasse auch keinen Platz mehr für neue Klubs.