2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 1. Juli 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 4. Juni 2019 und die Erteilung der generellen Überzeitbewilligung für Freitag und Samstag bis 05:00 Uhr des Folgetages in Ergänzung zur Betriebsbewilligung A vom 3. Mai 2018. Eventualiter sei ihr während sechs Monaten eine probeweise Verlängerung der Öffnungszeiten am Freitag und Samstag bis 05:00 Uhr des Folgetages zu bewilligen.