Die Praxis der Beschränkung auf den genannten Perimeter habe sich aus Sicht des Polizeiinspektorats Biel bewährt. Mit einem provisorischen Versuch bis Ende Juni 2015 sei den Klubbetreibern ausserhalb des Perimeters die Möglichkeit eröffnet worden, die Schliessungszeit bis 05.00 Uhr zu erweitern. Gestützt auf die Ergebnisse des Versuchs seien das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne sowie die Direktion Soziales und Sicherheit der Stadt Biel zum Schluss gekommen, dass Gastgewerbebetriebe mit genereller Überzeitbewilligung bis 05.00 Uhr nach wie vor grundsätzlich nur an der Zentralstrasse, zwischen Zentralplatz und Güterstrasse, angesiedelt werden sollten.