Die Stadt Biel überwies das Gesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne und beantragte in ihrem Amtsbericht, das Gesuch sei nicht zu bewilligen. Der Gemeinderat der Stadt Biel, die Sicherheitsdirektion, die Kantonspolizei und der Regierungsstatthalter von Biel hätten einen Perimeter im Bereich Zentralplatz - Zentralstrasse/Güterstrasse definiert, in dem eine generelle Überzeitbewilligung bis 05:00 Uhr erlaubt werden könne. Der Betrieb der Beschwerdeführerin befinde sich nicht in diesem Perimeter. Die Praxis der Beschränkung auf den genannten Perimeter habe sich aus Sicht des Polizeiinspektorats Biel bewährt.