1. Die Beschwerdeführerin betreibt an der C.________strasse 2 in Biel seit Mai 2018 ein Nachtlokal in dem Tanz- und Partyevents stattfinden. Sie verfügt über eine Betriebsbewilligung A für öffentliche Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank und eine generelle Überzeitbewilligung für Donnerstag bis 02:30 Uhr des folgenden Tages sowie für Freitag und Samstag bis 03:30 Uhr des folgenden Tages. Am 29. Januar 2019 reichte sie bei der Stadt Biel/Bienne ein Gesuch ein um Verlängerung der bestehenden generellen Überzeitbewilligung für Freitag und Samstag bis 05:00 Uhr des folgenden Tages. Der Betrieb befindet sich auf der Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. D.__