die befristete Bewilligung der Parkplätze einreicht. Dabei werde auch die baurechtliche Situation der Werbepylonen geklärt. Diese Vertragspunkte enthalten keine Zusicherung, dass die Zwischennutzung weiterhin bewilligt wird. Vereinbart wurde einzig, dass ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden soll, in dem auch die "Situation der Werbepylonen" beurteilt wird. Dies stellt höchstens eine Vertrauensgrundlage für das erneute Einreichen des Baugesuchs dar, nicht jedoch für eine weitere Ausnahmebewilligung.