d) Im März 2018 schloss die Beschwerdeführerin mit der Gemeinde sowie einem Planungsunternehmen eine bis am 31. Dezember 2023 befristete Planungsvereinbarung ab. Die Gemeinde bekundet darin Interesse, dass die Baulücke auf der Parzelle Nr. D.________ geschlossen und das Gewerbe gefördert werde. Geplant ist eine Mischnutzung (Erdgeschoss Gewerbe, Obergeschoss Wohnen). Angestrebt wird eine verdichtete Bauweise. Für die Parzellen Nr. H.________, I.________ und D.________ soll eine neue ÜO erlassen und die bestehende ÜO E.________ Hinterkappelen sowie der Zonenplan angepasst werden (Ziffer 2 "