Mit der Ausnahme werde nicht eine optimale Ausnützung erzielt; im Gegenteil sei das Nutzungsmass bei einem Parkplatz geringer als wenn die Parzelle überbaut würde. Es bestünden keine entgegenstehenden öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen. Wegen den erfolgten Nutzungsübertragungen sei auf der Parzelle Nr. D.________ nur noch gewerbliche 22 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. Vorbemerkung zu Art. 26-31 N. 4; Art. 26-27 N. 4 23 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 29 N. 4