Es gehe nur um eine befristete Zwischennutzung, die bereits einmal bewilligt worden sei. Die Abstell- und Ausstellungsfläche sei für die Aufrechterhaltung des Garagenbetriebs, mithin den Erhalt der Arbeitsplätze, enorm wichtig. Es sei Teil der Strategie der Gemeinde, gute Rahmenbedingungen für innovatives Gewerbe zu schaffen. Das öffentliche und private Interesse an der Ausnahme sei daher sehr gross. Die Nichtbewilligung würde für sie eine unzumutbare Härte bedeuten und wirtschaftliche Interessen tangieren. Die Fläche würde in diesem Fall brach liegen. Die Nutzung sei immissionsarm, nicht störend und quartierverträglich. Mit der Ausnahme werde nicht eine optimale Ausnützung erzielt;