Die Gemeinde habe sie am 20. Februar 2018 auch explizit aufgefordert, das Baugesuch einzureichen24. Da im Planungsvertrag eine Mischnutzung vorgesehen ist, sei eine Erweiterung der Ausstellungsfläche (Parkplatzfläche für Fahrzeuge zu Ausstellungszwecken) auch bei der neuen ÜO angedacht. Weil die ÜO "E.________" in absehbarer Zeit auf der Parzelle D.________ keine Geltung mehr habe, müsse die Hürde für eine Ausnahmebewilligung tief angesetzt werden. Es gehe nur um eine befristete Zwischennutzung, die bereits einmal bewilligt worden sei.