Gewerbeanteil vorgesehen sind (Art. 5 und 9 ÜV). Die Baukuben sollen die Baufelder annähernd ausfüllen (Art. 9 Abs. 2 ÜV). Nebst den Baufeldern sind in der ÜO unter anderem Pflanzbereiche für Hochstammbäume, oberirdische Autoabstellplätze, Fussgängerbereiche, private und öffentliche Grünbereiche verbindlich geregelt (vgl. Art 4 ÜV). Auf der Parzelle Nr. D.________ sind westlich der Baufelder einige oberirdische Parkplätze ‒ die Besuchern vorbehalten sind (vgl. Art. 25 Abs. 4 ÜV) ‒ sowie je ein Hochstammbaum vorgeschrieben.