Die Gemeinde handle treuwidrig, wenn sie einerseits die ÜO "E.________" als anpassungsbedürftig erachte, einen Planungsvertrag zur Änderung der ÜO im Bereich der Parzelle Nr. D.________ abschliesse und andererseits eine nachträgliche befristete Baubewilligung gestützt auf die bestehende ÜO verweigere.