4. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin am 27. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, der Gesamtbauentscheid vom 29. Mai 2019 sei aufzuheben. Dem Vorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen und es sei keine Wiederherstellung zu verfügen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.