Das Befahren und Benutzen der Freifläche ist mittels Blocksteinen zu verhindern. Die Blocksteine sind bis spätestens am 31.08.2019 im Einfahrtsbereich im Abstand von max. 1,5 m auf Kosten der Bauherrschaft zu setzen. ‒ Entfernen der drei Pylonen […] mit vollständigem Rückbau der damit verbundenen Fundationen bis spätestens 31.08.2019. ‒ Entfernen der neun Fahnenmasten und Rückbau der damit verbundenen einbetonierten Bodenhülsen bis spätestens 31.08.2019.» Zugleich drohte sie die Ersatzvornahme und Strafen im Widerhandlungsfall an.