«2.1 Die Bauherrschaft wird verpflichtet, in folgenden Bereichen den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen: ‒ Vollständiges Entfernen sämtlicher Fahrzeuge auf dem Situationsplan Mst. 1:500 vom 14.03.2018 eingezeichneten Fahrzeugabstellplätze für Besucher und Occasionen bis spätestens 31.08.2019. Die freiwerdende Fläche ist vollständig zu renaturieren und bis spätestens 31.09.2019 zu begrünen. ‒ Die Freifläche auf der Parzelle Nr. D.________ darf nicht zum Parkieren bzw. Abstellen von Fahrzeugen verwendet werden. Das Befahren und Benutzen der Freifläche ist mittels Blocksteinen zu verhindern.