2. Im Januar/März 2018 schloss die Beschwerdeführerin mit der Gemeinde und einem Planungsunternehmen eine weitere Planungsvereinbarung ab, die bis am 31. Dezember 2023 befristet ist.6 Am 20. Februar 2018 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin auf, für den Parkplatz, die Fahnenstangen und Pylonen auf Parzelle Nr. D.________ ein Baugesuch einzureichen.7 Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin mit dem (nachträglichen) Baugesuch vom 15. März 2018 nach. Das Bauvorhaben umfasst die drei Reklamepylonen mit Betonsockel, die neun Fahnenmasten mit einbetonierten Bodenhülsen und die Nutzung der Parzelle Nr. D._____