gekündigte Wärmeliefervertrag wieder auflebt, und hätte keine direkten Auswirkungen auf die Energiestrategie der Gemeinde. Die Beschwerdeführenden sind daher vom Bauvorhaben höchstens indirekt betroffen, was für eine Einsprachelegitimation nicht ausreicht. f) Das Regierungsstatthalteramt hat also zu Recht die Einsprachelegitimation der Beschwerdeführenden verneint. Mangels Legitimation der Beschwerdeführenden besteht kein Anlass für die von ihnen beantragte Einberufung eines runden Tisches. Darauf besteht im Baubeschwerdeverfahren ohnehin kein Anspruch. 3. Ergebnis und Kosten