mit Holzschnitzelheizung anzubieten. Gemäss den Erwägungen im angefochtenen Entscheid plant der Beschwerdeführer 1 die Erstellung eines solchen Heizwerks am Standort I.________. Der Beschwerdeführer 1 gibt an, er beabsichtige nicht, dort selber ein Werk zu erstellen. Offenbar hat er daran jedoch ein wirtschaftliches Interesse aufgrund eines von ihm abgeschlossenen Baurechtsvertrags für den betreffenden Standort und der Aussicht auf daraus resultierende Architekturaufträge.7