c) Das von den Beschwerdeführenden geäusserte allgemeine ideelle Interesse am Ausbau der Holzenergie als nachhaltiger Energieträger begründet demnach keine Einsprachelegitimation gegen das Bauvorhaben. Dasselbe gilt für das allgemeine Interesse der Bewohner im Perimeter G.________ des überkommunalen Richtplans Energie6 an kostengünstiger Holzenergie. Eine in einem Richtplan festgehaltene Energiestrategie verleiht den Bewohnern keinen Anspruch auf diese. Es liegt keine spezifische Beziehungsnähe vor.