3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 4 Vgl. BVR 1990 S. 224 E. 3 RA Nr. 110/2019/107 4 bestehenden Wärmelieferungsvertrag gekündigt. Eine solche Kündigung wäre aber auch aus anderem Grund denkbar und zulässig. Es bestehe kein genügend enger Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, um daraus ein schützenswertes Interesse abzuleiten. Die Beschwerdeführenden vertreten sinngemäss die Ansicht, sie seien zur Einsprache legitimiert.