Bauparzellen handelt es sich um Abschnitte von Gemeindestrassen sowie um Parzellen in der Zone für öffentliche Nutzung. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 27. Mai 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung sowie die Bewilligung für die Benützung von öffentlichem Terrain. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 26. Juni 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, dass auf ihre Einsprachen einzutreten, der Gesamtbauentscheid vom 27. Mai 2019 aufzuheben und der Bauabschlag zu erteilen sei.