2. Der Bauentscheid der Gemeinde Bellmund vom 24. Mai 2019 und das Beschwerdeverfahren der BVD werden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben, soweit sie durch die Projektänderung gegenstandslos wurden. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 5. Die amtlichen Baubewilligungskosten im Betrag von Fr. 2'226.05 werden der Baugesuchstellerin auferlegt. Für das Inkasso ist die Gemeinde Bellmund zuständig.