a) Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Art. 47a BewD): Das Formular SB1 ist der Gemeinde Bellmund vor Baubeginn einzureichen. Vorher darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. Unmittelbar nach Bauvollendung ist der Gemeinde Bellmund das Formular SB2 unaufgefordert einzureichen. Es wird auf die Strafbestimmungen von Art. 50 Abs. 2 BauG hingewiesen. Die Formulare SB1 und SB2 werden diesem Entscheid beigelegt.