Mit diesen Änderungen allein lässt sich die geforderte gute Gesamtwirkung aber noch nicht erzielen. Wie die OLK zu Recht festgestellt hat, wird die Materialisierung mit Kalksandstein bei Lärmschutzwänden in der Gemeinde nicht verwendet. Die vorhandenen Lärmschutzwände bestehen aus Glas, Holz oder Holz mit Glaselementen.15 Die geplante Kalksandsteinmauer würde sich im Zusammenspiel mit der Glaswand auf den Nachbarparzellen (ÜO/ZPP 1 "B.________") und der Lärmschutzwand aus Holz bei der ÜO/ZPP 2 "B.________ Areal" nicht gut einfügen, sondern dominant in Erscheinung treten.