f) In der vorliegenden Projektänderung wurden die Anforderungen umgesetzt, die am Augenschein besprochen wurden. Die maximale Höhe von 2,7 m entspricht der Höhe der nahe gelegenen Lärmschutzwand bei der ÜO/ZPP 2 "B.________ Areal". Der Anschluss an die Nachbarparzellen wurde mit dem Abwinkeln der Mauer und der Abstufung in der Höhe gelöst. Die Lärmschutzwand inklusive Verankerung liegt nun vollständig auf der Parzelle Nr. A.________. Auch die geplante Begrünung kann auf der eigenen Parzelle gepflanzt werden. Trotz dem kurzen Abstand von ca. 2,5 m zur nordwestlichen Ecke des Wohnhauses ist bei diesem die genügende Belichtung der Wohnräume nicht betroffen (vgl. Art. 64 BauV14).