e) Die OLK hielt zur vorliegenden Projektänderung fest, die geplante Lärmschutzwand sei in Bezug auf folgende Punkte überarbeitet worden: Rhythmisierte Gliederung, die Höhenentwicklung folge dem Terrain, verbesserte Anbindung an die bestehenden nachbarschaftlichen Lärmschutzwände, maximale Höhe von 2,7 m mit reduzierten Höhen von 2,2 m resp. 2,3 m an den Randbereichen zur Klärung des Übergangs zur benachbarten Lärmschutzwand. Die beschriebenen Anpassungen würden begrüsst. Da die Materialisierung in Kalksandstein in der Gemeinde nicht üblich sei, müsse die im Plan "Ansicht" dargestellte Bepflanzung der Lärmschutzwand zwingend umgesetzt und entsprechend unterhalten werden.