Die vorliegende Projektänderung umfasst eine Rückversetzung der Lärmschutzwand von der Parzellengrenze um 40 cm, die Reduktion der Höhe auf maximal 2,70 m, beidseitige Abstufungen der Höhe zu den Nachbarparzellen hin und eine strassenseitige Begrünung der Mauer mit Pflanzen. Mit diesen Änderungen bleibt das Bauvorhaben in den Grundzügen gleich. Die Anpassungen können deshalb als Projektänderung nach Art. 43 BewD behandelt werden.