Das Rechtsamt sandte die Projektänderung zur Vervollständigung der Planangaben an die Beschwerdeführerin zurück. Am 29. Januar 2020 wurden die verbesserten Pläne wieder eingereicht. Das Rechtsamt bat die Gemeinde und die OLK, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Mit Bericht vom 20. Februar 2020 empfahl die OLK, das Projekt zu bewilligen. Die Bepflanzung sei zwingend vorzunehmen und zu unterhalten. Die Vorinstanz teilte in ihrer Stellungnahme vom 25. Februar 2020 mit, die Projektänderung könne bewilligt werden. 9. Auf die Rechtsschriften und die Ergebnisse des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.