6. Am 30. September 2019 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme samt einer Projektänderung ein (datierend vom 24. September 2019). Diese wurde als Projektänderung entgegengenommen und der Gemeinde zugestellt. Mit Stellungnahme vom 29. Oktober 2019 teilte die Gemeinde mit, das geänderte Bauvorhaben gliedere sich mit seiner Höhe von 3 m nach wie vor nicht genügend in die Umgebung ein. Die Beschwerdeführerin äusserte sich mit Eingabe vom 30. Oktober 2019 zu den Höhen der Lärmschutzwände der ÜO/ZPP 1 "B.________" und der ÜO/ZPP 2 "B.________ Areal".