2. Mit Entscheid vom 24. Mai 2019 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben den Bauabschlag. Zur Begründung führte sie insbesondere aus, mit der Höhe und Materialisierung (Kalksandstein) beeinträchtige die geplante Lärmschutzwand das Orts- und Landschaftsbild. 3. Dagegen gelangte die Beschwerdeführerin am 24. Juni 2019 mit Beschwerde an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD). Sie beantragt, der Bauentscheid vom 24. Mai 2019 sei aufzuheben und die Baubewilligung zu erteilen. Eventualiter sei die Baubewilligung unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen (Bepflanzung oder Beplankung mit Holzpaneelen).