angeblich abgestellten Autos vor den Ausfahrtstoren, behauptetem Erwerbsausfall etc. und die Hinweise auf mögliche Beschwerden gegen Urteile der Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau und des Obergerichts des Kantons Bern stehen mit der angefochtenen Verfügung in keinem erkennbaren Zusammenhang. Die BVE ist nicht zuständig für allfällige Beschwerden gegen Urteile der Schlichtungsbehörde und des Obergerichts.